Besucherregelung
- Die Maskenpflicht im Krankenhaus entfällt grundsätzlich für alle Besuchenden.
- Beim Besuch von immungeschwächten, onkologischen oder neonatologischen Patienten sollten Besuchende weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Besuche von Covid-19-Patienten sind unter den geltenden Hygieneschutzmaßnahmen zugelassen.