Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Wahlleistungen
Was sind Wahlleistungen?
Unter Wahlleistungen versteht man über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen. Diese werden gesondert zwischen der Patientin und der Klinik vereinbart und von der privaten Krankenversicherung oder der Patientin selbst bezahlt.
Bei der Aufnahme in unsere Klinik werden Sie durch die Mitarbeiter der Patientenaufnahme über die Möglichkeit von Wahlleistungen informiert. Sollten Sie entsprechende Zusatzleitungen wünschen, schließen Sie mit der Klinik eine Wahlleistungsvereinbarung ab. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Gewährung dieser Wahlleistungen abhängig von der Belegung ist und in seltenen Fällen aufgrund erschöpfter Kapazitäten nicht erfolgen kann.
Welche Wahlleistungen werden in der KUNO Klinik St. Hedwig angeboten?
Wir bieten Ihnen entsprechend unseren Wahlleistungsvereinbarungen zur Unterbringung im Einbettkomfort- oder Zweibettkomfortzimmer, je ohne und mit Chefarztbehandlung. Chefarztbehandlung bedeutet, dass Sie sich den persönlichen Kontakt sowie die Qualifikation und Erfahrung unserer Chefärztin sichern. Sollte die Chefärztin verhindert sein, so übernimmt einer ihrer ständigen Vertreter ihre Aufgaben. Im Rahmen einer Entbindung bieten wir für Ihren Partner, abhängig von der tagesaktuellen Belegung, die Möglichkeit, für zwei Nächte in einem Familienzimmer mit in der Klinik zu bleiben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine Garantie auf Inanspruchnahme geben können.
Weitere Leistungen bei Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung umfassen:
- Frühstück: Orangen- und Apfelsaft, Auswahl an verschiedenen Brotsorten, Belägen und Beilagen
- Mittags: Kuchen, frisches Obst und Joghurt
- Mittags und abends zusätzlich zwei Menüs zur Auswahl
- Flat Screen–Fernseher, DVD-Player und CD-Player auf Wunsch
- Kühlschrank im Zimmer
- Tageszeitung im Zimmer
- Auswahl an Illustrierten: Focus, Bild der Frau oder Micky Maus
- Dusch-Set
- Handtücher auf Wunsch
- Bettwäschen-Wechsel erfolgt alle zwei Tage
Selbstverständlich profitieren Sie auch ohne Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung von allen medizinisch erforderlichen Leistungen. Der behandelnde Arzt richtet sich dann vorwiegend nach der medizinischen Notwendigkeit.